Wirtschaftsplan und Jahresbudget

Ein Wirtschaftsplan ist die schriftliche Antwort auf zwei Fragen: Was gibt dieses Gebäude im kommenden Jahr aus, und woher kommt das Geld? In Deutschland schreibt WEG §28 ihn vor; in der Türkei entspricht ihm das işletme projesi nach Art. 37 des Wohnungseigentumsgesetzes. Der Name ändert sich mit der Grenze, die Logik nicht: erst planen, dann ausgeben.

Ein guter Plan ist Position für Position aufgebaut. Reinigung, Aufzugswartung, Strom, Sicherheit, Versicherung und eine Rücklage bekommen je eine eigene Zeile mit Jahresbetrag. Auf der Einnahmenseite stehen das Hausgeld und etwaige Mieteinnahmen. Die Gesamtausgaben geteilt durch die Zahl der Einheiten ergeben das monatliche Hausgeld je Einheit — fragt ein Bewohner, warum es so hoch ist, ist diese Tabelle die Antwort, keine Schätzung.

Ein Plan gilt erst, wenn die Eigentümerversammlung ihn beschlossen hat. Deshalb gehören Beschlussnummer, Beschlussdatum und Unterzeichner zum Datensatz; ohne sie ist ein Budget nur ein Entwurf. Aus derselben Quelle stammt die Ausgabenbefugnis: Die Verwaltung gibt im Rahmen der beschlossenen Positionen und Beträge aus, nicht nach eigenem Ermessen. Flatmine lässt diese Felder nicht leer — ohne Beschlussdaten gilt ein Budget nicht als genehmigt.

Der eigentliche Nutzen zeigt sich im Laufe des Jahres. Die tatsächlichen Ausgaben im Buch werden über denselben Kategorienamen der geplanten Position zugeordnet, und die Abweichungstabelle entsteht von selbst: Welche Position ist überzogen, welche liegt darunter, und in welchem Monat. Ist ein Drittel des Jahres vorbei und die Hälfte des Budgets verbraucht, sehen Sie das in diesem Monat und nicht erst im Dezember.